Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
§ 1 Geltungsbereich
(1) Frau Claudia Macht bietet ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, die zwischen dem Kunden und perfekt auftreten wirken.
(2) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Privatkunden als auch Unternehmer. Privatkunden sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung mit perfekt auftreten eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, mit denen perfekt auftreten in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung ihrer selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Geschäftliche Angaben auf der Firmenwebseite, in Flyern, Anzeigen und bei sonstigen werblichen Aktivitäten sind unverbindlich. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(2) Mit der Terminvereinbarung einer Dienstleistung (Privatkunde) bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung (Firmenkunde) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Dienstleistung (Veranstaltung) und den Termin wahrzunehmen bzw. an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen und diese auch durchzuführen (Vertragsangebot mit Anmeldefrist).
(3) Ein Vertrag zwischen perfekt auftreten und dem Kunden kommt durch den Auftrag (konkrete Terminvereinbarung für eine Beratung oder Training und Zusage per Email oder Telefon) und mit der Ausführung der Dienstleistung durch Claudia Macht zustande.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(5) Eine Anfrage für eine Dienstleistung, stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Nach Zugang der Anfrage wird diese unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 3 Trainings, Beratung
(1) Die Beratung und das Training/Coaching werden individuell vereinbart und entsprechend des vereinbarten Angebotes per Rechnung abgerechnet.
(2) Der Ort der Beratung wird nach Absprache individuell festgelegt.
(3) Vereinbarte Termine des Kunden und perfekt auftreten sind verbindlich. Findet zwei Werktage vor dem Termin keine Absage oder Vereinbarung eines Ersatztermins statt, wird dem Kunden eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% der vereinbarten Leistungssumme berechnet. Das gleiche gilt bei kurzfristiger Absage einen Tag vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen am gleichen Tag .
(5) Zusatzleistungen werden separat berechnet (Fahrkosten, Unterkunft bei auswärtigen Veranstaltungen)
§ 4 Offene Veranstaltungen
(1) Offene Veranstaltungen sind solche, zu denen sich Teilnehmer anmelden können, die auf eigene Rechnung handeln.
(2) Die Teilnahmegebühren enthalten die Kosten für die Veranstaltung und den für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Raum. Kosten für Reise, Unterbringung, Verpflegung etc. sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Bei Stornierung gelten die nachfolgenden Zeiträume:
a. Bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.
b. Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 20 %.
c. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 40 %.
d. Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 60 %.
e. Der Kunde hat das Recht, im Verhinderungsfall, einen Ersatzteilnehmer zu bestimmen. Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.
(4) Sollte perfekt auftreten aus wichtigen Gründen (Krankheit der Seminarleiter oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) gezwungen sein, eine Veranstaltung abzusagen, so erhält der Kunde die entrichtete Teilnehmergebühr unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die Teilnehmer besteht kein Rücktrittsrecht, wenn perfekt auftreten aus wichtigen Gründen den oder die vorgesehenen Seminarleiter oder den Seminarort (innerhalb der Region) wechseln muss.
(5) Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens grob fahrlässig gehandelt hat.
(6) Die Veranstaltungsunterlagen dienen ausschließlich der individuellen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Insbesondere dürfen auch Teile der Unterlagen ohne schriftliche Genehmigung durch perfekt auftreten zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung nicht reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 5 Geschlossene Veranstaltungen
(1) Geschlossene Veranstaltungen sind firmeninterne Veranstaltungen.
(2) Das Honorar wird per Vertrag vereinbart und bemisst sich nach dem inhaltlichen Aufwand.
(3) Reisekosten und Spesen, die für die Seminarleiterin Claudia Macht anfallen, werden vom Auftraggeber erstattet. Dazu zählen Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten (Bahnfahrt, Flug, Mietwagen, Taxi oder Fahrtkosten für PKW von 0,30 EUR pro Kilometer). Für Angebote, in denen ein Komplettpreis vereinbart ist, entfällt die seperate Berechnung von Reisekosten und Spesen.
(4) Die Organisation der Veranstaltung erfolgt durch den Auftraggeber. Dazu zählt vor allem die Hotelreservierung, Verpflegung, Nennung und Einladung der Teilnehmer, Abrechnung mit den Teilnehmern und Vorbereitung des Veranstaltungsraumes.
(5) Bei Stornierung ab vier Wochen vor der Veranstaltung berechnet perfekt auftreten Kosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars. Ab zwei Wochen vor der Veranstaltung berechnen wir 75%.
(6) Sollte eine Veranstaltung wider Erwarten, aus von perfekt auftreten zu vertretenden Gründen, abgesagt werden, erstattet perfekt auftreten ggf. den bereits gezahlten Veranstaltungspreis einschließlich Hotelkosten. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
(7) Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dienen ausschließlich der individuellen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus sind vorbehalten. Insbesondere dürfen auch Teile der Unterlagen ohne schriftliche Genehmigung durch perfekt auftreten zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung nicht reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
(8) Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte oder erlittene Schäden kommt der Veranstalter nur auf, wenn er mindestens
grob fahrlässig gehandelt hat.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Das vereinbarte Leistungshonorar ist bindend. Darin ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe.
(2) Die Zahlung des Honorars erfolgt gegen Rechnung innerhalb von 2 Wochen, bei offenen Veranstaltungen ist die Zahlung entsprechend der Ausschreibung zu leisten, in der Regel jedoch spätestens bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Bei kurzfristiger Anmeldung muss der Zahlungseingang auf das Konto von perfekt auftreten mindestens zwei Tage vor dem Seminarbeginn erfolgen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Geschäftssitz von perfekt auftreten in Mühlheim am Main.
§ 8 Salvatorische Klausel
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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